Statement zur kirchenmusikalischen Situation in Sachsen
Der Verband Evangelischer Kirchenmusiker in Sachsen - VEKM ist ein
eingetragener
Verein. In ihm sind rund 300 sächsische Kirchenmusiker mit
verschiedensten Ausbildungsabschlüssen und in verschiedensten
Anstellungsverhältnissen organisiert. Der VEKM kann somit die
kirchenmusikalische Situation unter einem breiten Blickwinkel
betrachten. Gerade in bedrängenden und belastenden Berufs- und
Lebenslagen suchen nicht wenige Kirchenmusiker Rat und Hilfe beim VEKM.
So ergeben sich ein belastbarer Erfahrungshintergrund und ein
realitätsnahes Bild für die Einschätzung und
Beschreibung der gegenwärtigen Situation.
1.) Situationsanalyse
Zuerst ist festzuhalten: Die sächsische Kirchenmusik ist in
weiten Teilen auf gutem bis
sehr gutem Niveau funktionstüchtig. Orgeldienst, Chorleitung
und ein gut aufgestelltes
Konzertangebot können gewährleistet werden. Alle, die
sich musikalisch betätigen wollen, finden in zumutbarer
Nähe Angebote. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche
Sachsen ist eine singende und klingende Kirche. Die Kirchenmusik wird
offiziell als Bestandteil des Verkündigungsdienstes gesehen.
Trotz dieser nach außen hin scheinbar zufriedenstellenden
Lage ist die Situation der Kirchenmusiker dringend
verbesserungsbedürftig. Manches ist dabei als spezifisch
kirchenmusikalischer Änderungsbedarf zu sehen. Das meiste
jedoch kann nur im Kontext mit den Gemeinden und den anderen
kirchlichen Berufsgruppen bewältigt werden. Unsere Kirche als
Gesamtheit muss sich einem Transformationsprozess aussetzen, wenn sie
dem Auftrag der Verkündigung der frohen Botschaft unter den
sich stetig verändernden Bedingungen der Gesellschaft
nachkommen will. Dies kann nur in einem wahrhaftigen Miteinander aller
Beteiligten geschehen.
1.1.) Ungleichgewicht der Verkündigungsdienste
Mit der sogenannten Wende haben sich für alle kirchlichen
Berufe grundlegende
Veränderungen ergeben. Die verschiedenen Mitarbeitergruppen
unternahmen enorme
Anstrengungen zur Bewältigung ihrer beruflichen Aufgaben.
Jedoch etablierte
sich relativ schnell ein System in unserer Kirche, welches gute
Erfahrungen im Miteinander der verschiedenen Berufsgruppen in Frage
stellte oder ganz und gar vergessen ließ. Die Mitte der
neunziger Jahre beginnenden sogenannten
„Strukturanpassungen“ führten durch
Stellenstreichungen und -kürzungen zu erheblichen
Frustrationen. Dies führte in der Kirchenmusikerschaft zu
erheblichem Unmut und persönlichen Verletzungen, ohne dass
hier auf bekannte Einzelheiten eingegangen werden soll. Diese Konflikte
wurden z. T. bis heute nicht aufgearbeitet, zumal die folgenden
Anpassungen unter denselben Prämissen geschahen. In aller
Regel waren die bisherigen Strukturänderungen verkappte
Gehaltskürzungen. Der volle Dienstumfang wurde weiterhin
erwartet, und ganz viele Kirchenmusiker haben aus Verantwortung
gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen und der ihnen
anvertrauten Musik in ihrer Arbeit nicht nachgelassen. Wie sollten sie
auch? Exemplarisch waren die Umwandlungen von A zu B Stellen. Niemand
verband damit auch ernsthaft eine Umwandlung im Stellenprofil. Alle
bisherigen Strukturanpassungen geschahen unter dem
Verteilerschlüssel 100 zu 45 zu 30. Dieser Schlüssel
wurde Anfang der 90er Jahre unserem Wissen nach auf dem Stand der
damaligen Personalsituation entwickelt. Seitdem wird er beibehalten.
Ohne die Wichtigkeit der anderen Berufszweige schmälern zu
wollen, ist die Diskrepanz dieses Schlüssels mit den
wirklichen Gegebenheiten in den Gemeinden für alle
unvoreingenommenen Betrachter offensichtlich. Schon der Blick in den
Veranstaltungsteil etlicher Gemeindebriefe spricht hier eine deutliche
Sprache. Die Statistiken zur Kirchenmusik zeigen eine
Stabilität bezüglich der Mitglieder in
verschiedensten Chören und deren Anzahl – trotz
sinkender Gemeindemitgliederzahlen. Die Zahl kirchenmusikalischer
Veranstaltungen und deren Besucher sind stabil, mitunter sogar
steigend. Die Kirchenmusik ist ohne Übertreibung oftmals der
Pfeiler gemeindlichen Lebens. Der kirchenmusikalische Anteil am
Verkündigungsdienst ist mit 30 % eindeutig zu niedrig
bemessen. Es ist Aufgabe der kirchenleitenden Gremien sich hier auf
neue, angemessenere Verhältnisse zu zu bewegen, z. B. 100 zu
50 zu 50. Insgesamt waren wir in der Diskussion über das
Miteinander der Mitarbeiter und die daraus folgenden Fragen der
Anstellungen in den 70ziger Jahren schon einmal wesentlich weiter.
Seither sind die Kirchenmusiker, wie alle anderen privatrechtlich
angestellten Mitarbeiter auch, einem andauernden
Kürzungsvorbehalt ausgesetzt. Dies führt zu
erhöhter Unsicherheit und verstärkten
Stresssituationen. Größter und vielfach
geäußerter Kritikpunkt ist, dass sich die Kirche als
Arbeitgeber zu Teilen den Ansprüchen entzieht, die sie an
andere Arbeitgeber in der Gesellschaft stellt.
Gerade im hauptamtlichen Bereich wird die Kluft zwischen verbeamteter
Pfarrerschaft
und privatrechtlichem Anstellungsstatus als höchst
ungerechtfertigt empfunden.
Lange Ausbildungszeiten, hohe Verantwortlichkeit,
eigenständiges Arbeiten,
öffentliches Auftreten - all dies kennzeichnet auch den
Kirchenmusikerberuf. Nicht
nur die höhere Bezahlung, sondern auch die enormen
Unterschiede in der Altersversorgung (auch der Ehepartner) sorgen
für Unverständnis. Wohl nehmen wir zur Kenntnis, dass
die Kirche für privatrechtlich Angestellte Betriebsrente
zahlt. Doch
bleibt die Kluft groß. Besonders schlimm hat es die
Kolleginnen und Kollegen getroffen, welche den
größten Teil ihres Kirchenmusikerlebens in der DDR
verbracht haben. Hier gab und gibt es beschämende
Vorgänge.
Letztendlich aber bleibt ein geschwisterlicher, ein solidarischer
Aspekt christlicher
Gemeinde auf der Strecke, nämlich, die Risiken und
Unwägbarkeiten kirchlichen
Geschehens gemeinsam zu tragen. Wenn der Glaube ein Wagnis ist, dann
kann
sich nicht eine Berufsgruppe diesem in der Konsequenz entziehen.
Sicher, auch die
Pfarrerschaft muss sich vielen Schwierigkeiten stellen. Viele Pfarrer
sind fleißig und
engagiert. Sie können dies aber in dem ruhigen Gewissen sehr
ordentlicher finanzieller
Verhältnisse und sozialer Geborgenheit sein. Es bleibt
festzuhalten, dass alle bisherigen Strukturanpassungen in der Substanz
und der Unmittelbarkeit der finanziellen und sozialen Folgen fast
ausschließlich von den privatrechtlich angestellten
Mitarbeitern getragen worden sind. Pfarrstellenstreichungen sind
betrüblich, aber doch nie verbunden mit der Streichung der
dortigen beruflichen Existenz des Inhabers dieser Pfarrstelle,
während im privatrechtlich angestellten Bereich dies die
zwingende Folge darstellt. Der VEKM weist auch darauf hin, dass es im
Zusammenhang mit Vergleichbarkeiten und Unterschieden der
Verkündigungsmitarbeiter keine wirkliche Antwort auf die Frage
nach der Beauftragung von Kirchenmusikern gibt. In den letzten Jahren
hat sich in der EKD hier manches getan. Darüber wurde auch
öffentlich diskutiert. Zur Frage nach Beauftragung gibt es
unterschiedliche Meinungen, auch in der Kirchenmusikerschaft selbst. Es
bleibt aber dabei, dass es bisher keine wirkliche verbindliche und
angemessene liturgische Form für entsprechende Riten gibt.
1.2) Auslastungskriterien
Die Arbeitszeitumfrage des „Netzwerk Kirchenmusik“
zeigt deutlich, dass der Anteil der Überstunden umso
größer ist, je geringer der Stellenumfang ist. Diese
Tatsache ist auch einfach zu erklären. Egal ob
Dienstbesprechungen, Konvente, Üb- und Vorbereitungszeit oder
Organisation, bei Teilzeitstellen wird der Anteil der
nichtanrechenbaren Arbeitszeit über die Maßen
belastet. Man kann eine Vollzeitstelle nicht einfach auf 70%
VzÄ runter rechnen. Man kann schließlich auch nicht
nach 70% einer Dienstbesprechung gehen. In den letzten 15 Jahren hat
sich die kirchenmusikalische Landschaft durch einschneidende
Strukturanpassungen deutlich verändert. Kollegen mit zwei und
mehr Kirchtürmen sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Somit hat sich auch die Arbeit des Kirchenmusikers verändert.
Allein die Organisation und Koordination eines Kirchspieles
wächst da schnell über die normale Arbeitszeit
hinweg. Auch die notwendige Pflege des Gemeindeinstrumentariums und der
Notenarchive usw. multiplizieren sich mit der Anzahl der
Kirchtürme. Zusätzlich sind die
Gruppengrößen in den meisten Kirchspielen deutlich
größer als normal. Große Gemeindegruppen
benötigen mehr Zeit für die Kontaktpflege und
Vorbereitung als durchschnittliche Chöre. Dieser Umstand
findet in den jetzigen Auslastungskriterien keine
Berücksichtigung, ein Ausgleich sollte aber stattfinden.
Zusätzlich wäre es wünschenswert, wenn in
den ersten Jahren bei Stellenneubeginn ein Zeitpuffer zur
Verfügung steht, der ein bisschen Freiraum lässt, bis
alle Handgriffe sitzen. Gerade bei einem Neubeginn sind eine intensive
Kontaktpflege und ein Kennenlernen der Strukturen und Menschen in der
noch fremden Gemeinde wichtig. Obwohl die Seelsorge ein wesentlicher
Bestandteil der Arbeit des Kirchenmusikers ist, ist dies bis zum
heutigen Tag nirgends benannt oder zeitlich anrechenbar. Ebenso
unverständlich ist, dass Rüstzeiten und
Probenwochenenden in den nichtanrechenbaren Zeitanteilen
geführt werden, obwohl es ganz klar Kontaktzeit ist.
Das alles zeigt deutlich: Es werden Auslastungskriterien
benötigt, die diesen unterschiedlichen strukturellen
Prägungen gerecht werden, deutliche Differenzierungen zulassen
und einfach anzuwenden sind.
Der VEKM favorisiert seit langem die Darstellung in einem prozentualen
System. Es hätte den Vorteil, dass es vermeidet in
anrechenbare und nichtanrechenbare Arbeitszeit zu unterscheiden. Bei
vielen Gemeinden besteht der Eindruck, in der nichtanrechenbaren Zeit
wird nicht gearbeitet. Es gibt hervorragende Auslastungsmodelle in
Brandenburg, Württemberg und Westfalen, die den individuellen
Strukturen in den Gemeinden gerecht werden. Leider ist es dem VEKM
nicht gelungen, eines dieser Modelle als Grundlage für Sachsen
durchzusetzen. Dies bedauern wir außerordentlich, denn viele
kirchenmusikalische Probleme gründen auf den
Unzulänglichkeiten der jetzigen Arbeitszeitrichtlinie. Eine
Neuregelung sollte in einem Forum intensiv diskutiert werden, um allen
Gegebenheiten gerecht zu werden. Aufbauend auf der guten Vorarbeit der
Arbeitsgruppe der KMDs sollte hier weitergearbeitet werden. Es bleibt
allerdings fraglich, warum einem teilzeitangestellten Kirchenmusiker
weniger Grundübzeit zur Verfügung stehen soll als
einem Vollbeschäftigten.
Da sich die Auslastungskriterien in absehbarer Zeit ändern
werden, ist darauf zu achten, dass dieser Prozess der
Veränderung und Neuerung in den Gemeinden kommuniziert wird.
Es ist weiter festzustellen, dass es keine einheitliche Umsetzung der
Auslastungskriterien gibt. Hier müssen klare Absprachen
zwischen KMD-Konvent und LKMD stattfinden, um individuelle Auslegungen
zu vereinheitlichen. Es darf nicht sein, dass der Mitarbeiter seinen
Arbeitsumfang gegenüber dem KV allein durchsetzen muss.
Eine Handreichung und intensive Begleitung sind das Mindeste an
Verantwortung.
1.3.) Mittlere Ebene
Allein die Problematik der Stellenaus- und -beschreibungen zeigt, dass
die fachlich qualifizierten Mitarbeiter, nämlich die KMDs,
deutlich zu wenig Handhabe gegenüber
Kirchenvorständen und Pfarren haben. Einfluss in Form einer
Empfehlung ist deutlich zu wenig, um die mitunter schwerwiegenden
Probleme zu lösen. Hier muss den KMDs mehr Einfluss
eingeräumt werden, um zukünftig ertragbare,
realistische und faire Arbeitsbedingen zu schaffen! Es gibt keinen
wirksamen Schutz, der einem Kirchenmusiker hilft, der von seinem
Kirchenvorstand willkürlich ausgebeutet und/oder gemobbt wird.
Viele Kantoren fühlen sich allein gelassen. Leider steht den
KMDs zur adäquaten Betreuung der Kollegenschaft viel zu wenig
Arbeitszeit zur Verfügung. Hier fehlt ein Modell zur
künftigen Gestaltung dieses Arbeitsbereiches. Dieses Modell
sollte mehrere Lösungen anbieten, um so auf die regionalen
Strukturunterschiede in Sachsen zu reagieren. Es muss endlich
geklärt werden, dass KMDs maximal zu 75% VzÄ in einer
Gemeinde einstellbar sind. Das KMD-Amt kann man nicht in seiner
Freizeit betreiben. Prinzipiell ist zu überdenken, inwieweit
es sinnvoll ist, dass der KMD an der musikalischen Hauptkirche der
Region arbeitet, da diese beiden Aufgaben unterschiedliche
Qualifikationen benötigen. Da ein Kirchenmusiker nicht auf
allen musikalischen Fachgebieten spezialisiert sein kann, ist
darüber nachzudenken diese Arbeit auf mehrere Kirchenmusiker
zu verteilen.
1.4.) Kirchenmusik als Verkündigung /
Qualitätsanspruch
Viele Kirchenmusiker fühlen sich in und mit ihrer Arbeit zu
wenig ernst genommen.
Zwar gilt Kirchenmusik als Dienst der Verkündigung, wird aber
viel zu häufig
nicht als solcher er- und anerkannt. Als verschönerndes
Beiwerk zur Umrahmung
gebraucht, als Repräsentationsmusik genutzt, dient
Kirchenmusik im schlimmsten
Fall als Überbrückungshilfe liturgischer und
theologischer Leerstellen. Es ist schön, wenn es Kirchenmusik
gibt, letztendlich aber erscheint sie doch verzichtbar oder
zumindest reduzierbar. Die großen Möglichkeiten der
Kirchenmusik als Träger der
Verkündigung werden nur ungenügend wahrgenommen. Die
Akzeptanz der Verkündigungsdimension von Kirchenmusik bedeutet
natürlich einen Eingriff in die vermeintlichen Hoheitsrechte
der anderen Berufe im Verkündigungsdienst. So kommt es zu
schwierigen Prozessen, wenn Kompetenz gegenseitig in Frage gestellt
wird. Sicher ist aber auch, dass wir als Kirchenmusiker gegen ein Erbe
antreten, welches sich über Jahrhunderte hin verfestigt hat
und mancherorts in den Gemeinden weiter
mit Interesse gepflegt wird, nämlich: Die wirkliche
Verkündigung geschieht von der
Kanzel. Damit auf das Engste verbunden ist das rasante Umsichgreifen
theologischer und liturgischer Beliebigkeit. Kirchenmusiker leiden
darunter, wenn ihre Bemühungen
theologische Aussagen durch die gezielte Auswahl von Liedern, Chor-,
Instrumental- oder Orgelliteratur aufscheinen zu lassen, durch
Unbedachtheit und manchmal sogar
Inkompetenz zunichte gemacht werden. Evangelische Kirchenmusik ist
Glaubens- und
Bekenntnismusik. Sie orientiert trotz aller künstlerischer
Freiheit nie an Nebulösem. Ein Großteil der Werke
der Kirchenmusik ist auch von hoher sprachlicher Qualität.
Dieser Schatz wird zunehmend verwässert, wenn im Kontext
theologische und rhetorische Aufgaben nur noch unzureichend
bewältigt werden. Sichtbar wird das an Gottesdiensten ohne
erkennbaren Bezug zum Kern christlichen Glaubens, an Häufungen
geistlicher und sprachlicher Infantilismen und Moderations- und
Erklärungssucht im liturgischen Geschehen. Es ist leider zu
beobachten, das nicht wenige Kirchenmusiker der Auseinandersetzungen
dieses Kampfes müde sind und aus mangelnder
Unterstützung heraus traurigen Herzens nachgeben. Sicher, es
gibt immer auch Beispiele funktionierender und gelingender
Zusammenarbeit und es gibt auch Kirchenmusiker mit zweifelhaften
theologischen und musikalischen Ansichten. An der dargestellten
Problematik ändert dies aber grundlegend nichts.
1.5.) Anstellung und Vergütung
Hauptberufliche Kirchenmusiker sind hinsichtlich ihrer
durchschnittlichen Anstellungshöhe und ihrer Bezahlung
gegenüber anderen, vergleichbaren Hochschulabsolventen
deutlich benachteiligt. Das eine 70-prozentige Teilzeitstelle
gängige Lebensperspektive der überwiegenden Anzahl
sächsischer Kirchenmusiker ist, bleibt eine Unzumutbarkeit.
Quasi als Krönung erscheint hier noch der Umstand, dass von
diesen Teilzeitgehältern z. B. noch privater Arbeitsraum
(wurde vom VEKM mehrfach bemängelt), die Anschaffung diverser
elektronischer Kommunikationsmittel, Noten- und
Instrumentenanschaffungen erwartet wird. Am besten noch die Anschaffung
eines Großraumfahrzeugs zum Transport der Kurrendekinder und
von Instrumenten. Steuerliche Absetzbarkeit deckt bei weitem nicht die
realen Kosten. Verbunden mit dem Umstand, dass oftmals wesentlich mehr
Arbeitsleistung nicht nur erwartet (der Kantor ist für alle
Kirchenmusik verantwortlich), sondern auch getan wird, ergibt sich hier
eine Gerechtigkeitslücke.
Die ungenügende Bezahlung, verbunden mit der
Teilzeitbeschäftigung macht den Beruf zunehmend unattraktiv.
Junge talentierte Menschen nehmen bereits jetzt Abstand
vom Kirchenmusikerberuf. Diese Lage wird sich weiter verschlimmern,
wenn die oben genannten Umstände sich nicht
verändern. Alle Kirchenmusiker und Studenten wissen darum,
dass Kirchenmusik nicht zu überbordendem Reichtum
führen wird. Aber Angemessenheit in der Bezahlung und
Anstellung sind keine unbilligen Forderungen. Der Kirchenmusikerberuf
wird in Zukunft dem Spagat zwischen inhaltlichem Anspruch, hohen
Ausbildungsanforderungen und andererseits niedriger Bezahlung und
Teilzeitarbeit als Regelanstellung nicht mehr standhalten
können.
Die überwiegende Teilzeitbeschäftigung führt
auch zwangsläufig zu einer von den Kirchen selbst oft mit
Recht gerügten Situation, der Altersarmut.
Teilzeitbeschäftigte können keinen privaten
Rentenaufbau leisten. Für die überwiegende Anzahl der
Kollegen in Teilzeitbeschäftigung ist diese die oft einzige
Verdienstquelle. Der mitunter zu hörende Einwand, man
könne ja Unterricht geben, konzertieren oder sich nach einem
zumindest finanziell potenten Partner umschauen, zeugen von Unkenntnis
der Situation oder gehen über die Grenzen guten Geschmackes
hinaus.
Wie schwer sich viele Landeskirchen mit der Eingruppierung tun, zeigt
sich an den
langwierigen Verhandlungen darüber. Grundlegend wird gefordert
die Eingruppierungen um zwei Stufen zu erhöhen, so dass
hauptamtliche B-Kirchenmusiker z. B. mit dem Schuldienst an Gymnasien
verglichen werden können. Schon 2008 hat der
VEKM dazu eine Vorlage erarbeitet und bei der Arbeitsrechtskommission
eingereicht.
Bis heute sind wir in diesem Prozess nur unwesentlich vorangekommen.
Den
Eindruck einer Hinhaltetaktik kann man angesichts der Dauer der
Beratungen, trotz
aller inne liegenden Problematik, nicht ganz von der Hand weisen.
1.6.) Arbeitgeber Kirchgemeinde
Kirchenmusiker brauchen für ihre Arbeit verlässliche
Strukturen. Kirchenmusik ist
kontinuierliche Arbeit. Kirchenmusikalische Gemeindekarrieren gehen von
der Kurrende
über Posaunenchor und Kantorei bis zum Seniorenchor.
Kirchenmusiker sind
langfristig planende Mitarbeiter. Gerade deshalb sind Kirchenmusiker
auf verlässliche
Entscheidungen und klare Verantwortungsstrukturen angewiesen.
Kommunikation
und gegenseitiges Vertrauen sind innerhalb der Gemeinde oft
beschränkt,
Entscheidungswege undurchsichtig. Konflikte bleiben aus Mangel an
Fähigkeiten
unbewältigt, Mitsprache wird nicht gefordert oder
gewünscht. Konflikte zwischen Kirchenmusikern und
Kirchvorständen bzw. Pfarrern sind immer wieder an der
Tagesordnung. Dabei fühlen sich viele Kirchenmusiker in der
unterlegenen Position. Befürchtete Einflussnahme durch den
Pfarrer auf den Kirchenvorstand ist schon aus der Besetzung des
Kirchenvorstands nicht auszuschließen. Die Versuche einzelner
Synodaler, die Mitarbeiterschaft generell aus der Gemeindeverantwortung
auszuschließen, sind noch bewusst. Manche verschweigen ihre
Verletzungen auch aus Angst um ihren Ruf und ihre Berufschancen.
Kirchenmusiker gehen quasi in eine innere Emigration oder
kündigen (allein 2010/11 drei kompetente Kollegen im Dresdner
Raum). Man liebt Musik und Beruf, doch die Umstände sind
bedrückend. In der zweiten Umfrage des „Netzwerk
Kirchenmusik“ votieren 66% der Befragten, dass sie nicht mehr
bei der Kirchengemeinde angestellt sein wollen. Hier liegt eines der
Hauptprobleme: Die Kirchgemeinden kommen ihrer Verantwortung als
Arbeitgeber oft ungenügend nach. Das betrifft auch den Bereich
der nebenamtlichen Kirchenmusiker. Sie sind besonders im
ländlichen Bereich das Rückgrat der Kirchenmusik und
leisten Erhebliches. Ihre Kirchenmusikgruppen sind das Gemeindeleben.
Oftmals geht ihr Engagement weit über ihre z. T.
höchst bescheidenen Anstellungen hinaus. Leider finden manche
Kirchenvorstände nicht das ausgewogene Maß zwischen
Anstellung und Aufgaben. Dies führt zu
Überforderungen der Kirchenmusiker, aber auch zu Vorstellungen
in der nebenamtlichen Kirchenmusikerschaft, die dem Wesen der C-Stelle
nicht entsprechen.
Zuletzt soll noch ein Punkt angesprochen werden: die Gemeindestruktur
und -verantwortlichkeit. Für viele Gemeinden ist mit der
Anstellung gleich welchen Mitarbeiters die gemeindliche Verantwortung
für dessen Arbeitsgebiet regelrecht erloschen. Es wird
erwartet, dass der Kirchenmusiker für alles und jedes, was mit
Kirchenmusik zu tun hat, verantwortlich ist. Sicher sollen
Kirchenmusiker einladend
arbeiten, flexibel auf gemeindliche Befindlichkeiten reagieren,
öffentlichkeitswirksam
Kirchenmusik in Szene setzen, Finanzierungsquellen auftun etc. Dabei
aber wird aus dem Auge verloren, dass der Kirchenmusiker zuallererst
dafür verantwortlich ist, Kirchenmusik fachlich qualifiziert
zu leiten, um mit Qualität dem Auftrag der
Verkündigung gerecht zu werden. Die Voraussetzungen zu
schaffen, dieses
Ziel zu erreichen, ist zuallererst Aufgabe der Gemeinde. Gerade hier
liegt Potential
brach. Gemeindeegoistisches Kirchturmdenken, missionarische
Inaktivität, finanzielle
Knausrigkeit können alle guten Vorsätze des
Kirchenmusikers von Gemeindeseite her
torpedieren.
2.) Handlungsansätze
Es ist an der Zeit, eine unvoreingenommene wissenschaftliche
Aufarbeitung des Entwicklungsweges der sächsischen
Landeskirche seit 1989 vorzunehmen, inklusive einer soziologischen
Untersuchung zur Veränderung in und unter der
Mitarbeiterschaft.
Wir brauchen eine Sichtung, Einordnung und Bewertung der bisherigen
Strukturmaßnahmen.
Wurden die Einsparungsziele erreicht?
Sind die neuen Gemeindestrukturen nur administrativ oder wirklich
lebendig?
Wurden neue und sinnvolle Arbeitsstrukturen entwickelt?
Wurden fehlerhafte Strukturmaßnahmen zurückgenommen?
Führten Strukturmaßnahmen zur Stärkung oder
Schwächung der Mitarbeiterschaft?
Wurde fehlender Änderungswille und fehlende
Änderungsbereitschaft sanktioniert?
Bei der Bewertung der Stellenanteile in den
Verkündigungsdiensten benötigen wir eine genauere
Orientierung an den gemeindlichen Realitäten und
Erfordernissen.
Wir schlagen das Verhältnis 100 zu 50 zu 50 vor.
Wir benötigen ein Arbeitszeitmodell, das der strukturellen und
musikalischen Vielfalt in der Realität gerecht wird und faire
Arbeitsbedingungen schafft. Wir benötigen eine Verbesserung
der sozialen Stellung der Kirchenmusiker.
Erhöhung der Eingruppierung, zeitnaher Abschluss der
Verhandlungen
Schaffung von Gemeindestrukturen zur Vollanstellung
Ermöglichung von zusätzlichen
Verdienstmöglichkeiten durch verlässliche
Arbeitsstrukturen
Überlegungen zur Schaffung außerkirchlicher
Betätigungsmöglichkeiten im Schuldienst bei Grund-
und Mittel- und Musikschulen, Aufnahme von Verhandlungen mit den
entsprechenden staatlichen Stellen
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Übernahme
innerkirchlicher Dienste (Katechetik, Verwaltung, Diakonie) als
Zusatzverdienst
Einrichtung entsprechender Arbeitsmöglichkeiten
(Arbeitszimmer, Kommunikationstechnik etc.) durch die Gemeinden oder
entsprechende Ausgleichszahlungen
sinnvolle Gemeindelogistik
Anpassung der Honorarordnung für Vertretungsdienste
verstärkte Aufwendungen seitens der Landeskirche hinsichtlich
der Betriebsrente
verstärkte Angebote kirchlicher Banken und Versicherungen zum
verlässlichen Aufbau von Altersrücklagen
Wir fordern ein stärkeres Bewusstsein für die
Kirchenmusik als Verkündigungsdienst in Kirche und Gemeinde.
verbindliche Beauftragung von Kirchenmusikern für den
Verkündigungsdienst
bessere Vernetzung der Verkündigungsdienste in Aus-, Fort- und
Weiterbildung
Überwindung hierarchischen Denkens und Handelns
Stärkung sachlicher und fachlicher Kritikfähigkeit
gegenseitige Anerkennung des geistlichen Auftrags und der geistlichen
Grundkompetenz aller Mitarbeitenden
gezielte Kontrolle und Begleitung der Arbeitsprozesse
angemessene und spürbare Sanktionen bei unwilligem oder
unfähigem Verhalten
Einrichtung einer landeskirchlichen kirchenmusikalischen Arbeitsstelle
mit angemessener Personalausstattung
Schaffung klarer Verantwortungsstrukturen für die
Zusammenarbeit der Verkündigungsbereiche
Wir benötigen eine funktionierende Betreuungsstruktur
für Kirchenmusiker.
verbindliche Arbeitszeitmodelle für hauptamtliche
Kirchenmusiker, die sich wesentlich mit Fortbildung im Neben- und
Ehrenamt beschäftigen
ein Anteil von mindestens 25% als reguläre Arbeitszeit
für den Dienst der KMD
LKMD-Anstellung zu 100% inklusive angemessener musikalischer
Betätigung sowie Leitung und Organisation einer zu schaffenden
kirchenmusikalischen Arbeitsstelle
Sicherung und Erhöhung der Arbeitsqualität durch
verbindliche Fort- und Weiterbildung
Schaffung von Möglichkeiten längerer Fortbildungen
(siehe Pfarrerweiterbildung)
Wir benötigen ein neues Verhältnis der
Mitarbeitergruppen für ein glaubwürdiges Zeugnis im
Verkündigungsauftrag.
Wir benötigen ein neues Miteinander auf fachlicher und
sozialer Augenhöhe innerhalb der Mitarbeitergruppen.
Wir benötigen eine erhöhte Verantwortungsbereitschaft
der Kirchgemeinden für ihre Mitarbeiter.
Wir benötigen höhere Verlässlichkeit von
Gemeinde und Kirche als Arbeitgeber.
Wir benötigen Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich
der Entscheidungsfindung.
Wir brauchen ein neues Nachdenken über die
Möglichkeiten leitenden Engagements von Kirchenmusikern in
gemeinde- und kirchenleitenden Gremien.
Wir benötigen einen Ort dauerhafter inhaltlicher
Auseinandersetzung mit den Fragen der Kirchenmusik, der alle
kirchenmusikalischen Institutionen und Werke miteinander vernetzt.
Unsere Kirche kann ihr Zeugnis von Christi Liebe nur dann
gültig zum Ausdruck
bringen, wenn sie immer neu um ihre Glaubwürdigkeit ringt.
Kirche sind wir schließlich
alle, in Liebe und Verantwortung. Der VEKM wünscht dem
Ad-Hoc-Ausschuss Gottes
Segen für seine Arbeit und hofft, dass Gutes für alle
auf den Weg gebracht wird. Als
VEKM stehen wir zur uneingeschränkten Mitarbeit zur
Verfügung.
Jens Petzl, Markus Mütze
